Blog · 23. Juli 2026

Brandschaden und Versicherung: Was zahlt wer?

Ein Brand ist teuer – und die gute Nachricht ist: In den meisten Fällen springt eine Versicherung ein. Entscheidend ist, welche Versicherung für welchen Teil des Schadens zuständig ist und dass Sie den Schaden von Anfang an sauber dokumentieren.

Wohngebäudeversicherung

Die Wohngebäudeversicherung deckt Schäden an der Bausubstanz: Wände, Decken, Böden, fest verbaute Elemente, Dach und Fassade. Auch die Kosten für Sicherung, Rußreinigung, Trocknung und Wiederaufbau des Gebäudes fallen in der Regel hierunter. Zuständig ist der Eigentümer beziehungsweise die Eigentümergemeinschaft.

Hausratversicherung

Die Hausratversicherung kommt für bewegliche Gegenstände auf – Möbel, Kleidung, Elektrogeräte, Hausrat. Auch beschädigter Hausrat durch Ruß und Löschwasser ist meist mitversichert. Als Mieter ist dies Ihre wichtigste Absicherung.

Löschwasser nicht vergessen

Das Löschwasser verursacht oft einen zweiten, nassen Schaden. Auch dieser ist in der Regel über die Brandversicherung abgedeckt, weil er unmittelbare Folge des Löscheinsatzes ist. Wichtig ist, dass er in der Schadensmeldung mit erfasst wird.

So melden Sie den Schaden richtig

Fotografieren Sie den Zustand vor jeder Aufräumaktion. Erstellen Sie eine Liste beschädigter Gegenstände. Werfen Sie nichts weg, bevor die Versicherung zugestimmt hat. Wir unterstützen Sie mit einer Fotodokumentation und Schadensaufstellung und stimmen uns auf Wunsch direkt mit Ihrer Versicherung ab – das erspart Ihnen in einer belastenden Situation viel Aufwand.

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Brandschaden melden – schnelle Einschätzung

Je genauer Ihre Angaben, desto schneller und passender unsere Rückmeldung. * = Pflichtfeld.

⚠ Akuter Brand, Rauchentwicklung oder Gefahr für Personen? Rufen Sie zuerst die Feuerwehr über den Notruf 112 – nicht dieses Formular. Betreten Sie das Gebäude erst wieder, wenn die Feuerwehr es freigegeben hat. Für die Sanierung nach dem Brand sind wir dann für Sie da: ☎ 0421 14629950.

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