Blog · 23. Juli 2026
Brandschaden und Versicherung: Was zahlt wer?
Ein Brand ist teuer – und die gute Nachricht ist: In den meisten Fällen springt eine Versicherung ein. Entscheidend ist, welche Versicherung für welchen Teil des Schadens zuständig ist und dass Sie den Schaden von Anfang an sauber dokumentieren.
Wohngebäudeversicherung
Die Wohngebäudeversicherung deckt Schäden an der Bausubstanz: Wände, Decken, Böden, fest verbaute Elemente, Dach und Fassade. Auch die Kosten für Sicherung, Rußreinigung, Trocknung und Wiederaufbau des Gebäudes fallen in der Regel hierunter. Zuständig ist der Eigentümer beziehungsweise die Eigentümergemeinschaft.
Hausratversicherung
Die Hausratversicherung kommt für bewegliche Gegenstände auf – Möbel, Kleidung, Elektrogeräte, Hausrat. Auch beschädigter Hausrat durch Ruß und Löschwasser ist meist mitversichert. Als Mieter ist dies Ihre wichtigste Absicherung.
Löschwasser nicht vergessen
Das Löschwasser verursacht oft einen zweiten, nassen Schaden. Auch dieser ist in der Regel über die Brandversicherung abgedeckt, weil er unmittelbare Folge des Löscheinsatzes ist. Wichtig ist, dass er in der Schadensmeldung mit erfasst wird.
So melden Sie den Schaden richtig
Fotografieren Sie den Zustand vor jeder Aufräumaktion. Erstellen Sie eine Liste beschädigter Gegenstände. Werfen Sie nichts weg, bevor die Versicherung zugestimmt hat. Wir unterstützen Sie mit einer Fotodokumentation und Schadensaufstellung und stimmen uns auf Wunsch direkt mit Ihrer Versicherung ab – das erspart Ihnen in einer belastenden Situation viel Aufwand.
Passende Leistungen: Brandschadenbeseitigung · Entrümpelung · Entsorgung
Wir sind für Sie da in: Achim, Bad Zwischenahn, Bassum, Brake (Unterweser), Bremerhaven, Bremervörde, Bruchhausen-Vilsen, Cloppenburg, Cuxhaven, Delmenhorst, Diepholz, Dörverden u. v. m.