Blog · 29. Juli 2026

Brandschaden in der Mietwohnung: Rechte und Pflichten

Brennt es in einer Mietwohnung, stellen sich schnell viele Fragen: Wer zahlt die Sanierung? Muss ich weiter Miete zahlen? Wer beauftragt die Reinigung? Ein Überblick – ohne Anspruch auf Rechtsberatung.

Wer haftet?

Grundsätzlich haftet, wer den Brand schuldhaft verursacht hat. Bei einem Versehen ohne grobe Fahrlässigkeit greift meist die Versicherung. Die Bausubstanz reguliert die Wohngebäudeversicherung des Vermieters, den eigenen Hausrat die Hausratversicherung des Mieters.

Mietminderung

Ist die Wohnung durch den Brand nicht oder nur eingeschränkt nutzbar, kommt eine Mietminderung in Betracht. Informieren Sie Ihren Vermieter unverzüglich schriftlich über den Schaden und dessen Umfang.

Wer beauftragt die Sanierung?

In der Regel beauftragt der Vermieter als Eigentümer die Wiederherstellung des Gebäudes. Als Mieter kümmern Sie sich um Ihren Hausrat. Wir arbeiten mit beiden Seiten zusammen, dokumentieren den Schaden neutral und stimmen den Ablauf mit Vermieter und Versicherungen ab.

Kostenlos & unverbindlich

Brandschaden melden – schnelle Einschätzung

Je genauer Ihre Angaben, desto schneller und passender unsere Rückmeldung. * = Pflichtfeld.

⚠ Akuter Brand, Rauchentwicklung oder Gefahr für Personen? Rufen Sie zuerst die Feuerwehr über den Notruf 112 – nicht dieses Formular. Betreten Sie das Gebäude erst wieder, wenn die Feuerwehr es freigegeben hat. Für die Sanierung nach dem Brand sind wir dann für Sie da: ☎ 0421 14629950.

1. Was ist passiert? *

Lieber direkt? ☎ 0421 14629950  ·  WhatsApp

Bereit für Ihr Festpreisangebot?

Kostenlose Besichtigung, verbindlicher Festpreis, besenreine Übergabe. Schreiben Sie uns – wir sind schnell für Sie da.

Die 4U-Familie

Eigenständige Fachbetriebe für Räumung, Entsorgung und Sanierung – jeder mit eigener Seite, alle aus einer Hand organisiert.

WhatsApp ☎ Anrufen Direkt Anfrage

Direkt Anfrage

Direkt an unser Team – wir melden uns schnell und unverbindlich.

Telefon oder E-Mail genügt.