Blog · 29. Juli 2026
Brandschaden in der Mietwohnung: Rechte und Pflichten
Brennt es in einer Mietwohnung, stellen sich schnell viele Fragen: Wer zahlt die Sanierung? Muss ich weiter Miete zahlen? Wer beauftragt die Reinigung? Ein Überblick – ohne Anspruch auf Rechtsberatung.
Wer haftet?
Grundsätzlich haftet, wer den Brand schuldhaft verursacht hat. Bei einem Versehen ohne grobe Fahrlässigkeit greift meist die Versicherung. Die Bausubstanz reguliert die Wohngebäudeversicherung des Vermieters, den eigenen Hausrat die Hausratversicherung des Mieters.
Mietminderung
Ist die Wohnung durch den Brand nicht oder nur eingeschränkt nutzbar, kommt eine Mietminderung in Betracht. Informieren Sie Ihren Vermieter unverzüglich schriftlich über den Schaden und dessen Umfang.
Wer beauftragt die Sanierung?
In der Regel beauftragt der Vermieter als Eigentümer die Wiederherstellung des Gebäudes. Als Mieter kümmern Sie sich um Ihren Hausrat. Wir arbeiten mit beiden Seiten zusammen, dokumentieren den Schaden neutral und stimmen den Ablauf mit Vermieter und Versicherungen ab.
Passende Leistungen: Brandschadenbeseitigung · Entrümpelung · Entsorgung
Wir sind für Sie da in: Achim, Bad Zwischenahn, Bassum, Brake (Unterweser), Bremerhaven, Bremervörde, Bruchhausen-Vilsen, Cloppenburg, Cuxhaven, Delmenhorst, Diepholz, Dörverden u. v. m.